Die Beate Uhse Aktiengesellschaft beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens

In einer Pressemitteilung, die heute (15. Dezember 2017) veröffentlicht wurde, teilt die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) mit, dass sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung beim zuständigen Amtsgericht beantragt hat. Weiter heißt es, dass der Vorstand der Beate Uhse AG sich zu diesem Schritt entschlossen habe, weil in den fortgeschrittenen Verhandlungen mit einer Investorengruppe über eine Finanzierungsaufnahme zuletzt keine Einigung erzielt werden konnte. Daher sei auch die geplante Restrukturierung der Anleihe nicht mehr umsetzbar und die Zahlungsunfähigkeit der Beate Uhse AG drohte einzutreten. Mit dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erhält die Beate Uhse AG auf Ebene der Holding, geschützt vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, ihre Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft, teilt das Unternehmen mit. Der Vorstand kann den eingeschlagenen Sanierungskurs der Beate Uhse somit in einem rechtlich gesicherten Rahmen vollumfänglich fortführen.

Die Insolvenzanmeldung betrifft ausschließlich die Beate Uhse AG in ihrer Funktion als Holding. Für die Tochtergesellschaften der Beate Uhse AG wurde keine Insolvenz beantragt. Die operativen Gesellschaften halten ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht.