Gericht entscheidet in Patentstreit zugunsten von EIS GmbH / Satisyfer

Am 19. August erreichte die eLine Redaktion folgende Pressemitteilung von EIS GmbH / Satisfyer, die hier unverändert im Originaltext wiedergegeben wird:

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 25. Juli 2024 entschieden, dass die LELO Produkte Sona, Sila und Enigma die Patente der EIS GmbH / Satisfyer verletzen. EIS nutzt diese Patente vor allem in den Druckwellenvibratoren der Marke Satisfyer. Aufgrund dieses Urteils ist LELO dazu verpflichtet es zu unterlassen, die verletzenden Produkte im Geltungsbereich der Entscheidung zu vertreiben, EIS Auskunft über sämtliche vertriebenen Produkte und deren Empfänger zu geben und Schadensersatz wegen des Vertriebs patentverletzender Produkte zu zahlen.

Bereits zuvor hatte das Europäische Patentamt mit Entscheidung vom 18. Oktober 2022 den Einspruch der LELO Europe GmbH gegen unser Patent zurückgewiesen.

Beide Entscheidungen geben uns Rückenwind in unseren weiteren Verfahren gegen LELOi AB, die unter anderem in Schweden, Australien, Kanada und anderen Ländern in Europa anhängig sind.

LELO hat sowohl die Entscheidung des Europäischen Patentamts als auch diejenige des Landgerichts Düsseldorf mit Rechtsmitteln angefochten. Wir und unsere Patent- und Rechtsanwälte sind aber weiterhin fest davon überzeugt, dass die bereits vorliegenden klaren Entscheidung durch die Rechtsmittelinstanzen weiter bestätigt werden.

Wir sehen uns durch die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf darin mehr als bestätigt, ehemaligen Händlern unseres Marktbegleiters LELO und anderer patentverletzender Anbieter, welche von der Verletzung unseres Patents Abstand nehmen, eine Kooperation hinsichtlich unserer Satisfyer Produkte anzubieten.“