Das Landgericht Hildesheim entscheidet in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zugunsten von EIS

Am 16. September erreichte die eLine Redaktion folgende Pressemitteilung von EIS GmbH / Satisfyer, die hier unverändert im Originaltext wiedergegeben wird:

Am 9. September 2024 entschied das Landgericht Hildesheim in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zugunsten von EIS und bestätigte, dass LELO in einer Pressemitteilung falsche und irreführende Angaben über den Stand des Verletzungsverfahrens gegen LELO- Produkte gemacht hatte.

Wie bereits berichtet, entschied das Landgericht Düsseldorf am 25. Juli 2024, dass die Produkte von LELO – Sona, Sila und Enigma – die Patente der EIS GmbH verletzen. Infolgedessen ist LELO verpflichtet, den Vertrieb der patentverletzenden Produkte im Zuständigkeitsbereich des Gerichts einzustellen, EIS Informationen über alle vertriebenen Produkte und deren Empfänger zur Verfügung zu stellen und Schadensersatz für den Vertrieb der patentverletzenden Produkte zu zahlen. Zuvor, am 18. Oktober 2022, hatte das Europäische Patentamt den Einspruch der LELO Europe GmbH gegen das Patent von EIS zurückgewiesen. LELO hat sowohl gegen die Entscheidung des Europäischen Patentamts als auch gegen die des Landgerichts Düsseldorf Berufung eingelegt.

Den Stand des Verfahrens außer Acht lassend, hat LELO in einer Pressemitteilung falsche und irreführende Angaben gemacht, darunter die folgenden:

Wichtig ist, dass das deutsche Gericht das Patent nicht auf seine Gültigkeit hin überprüft hat; LELO wird das Patent aus diesen Gründen in Kürze anfechten.‘

Dementsprechend werden LELOs Kunden und Klienten außerhalb Deutschlands in keiner Weise von diesem Urteil betroffen sein.

Zu den falschen Aussagen: Erstens hat die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts am 18. Oktober 2022 die Gültigkeit des relevanten Patents EP ‚297 bestätigt. Zweitens ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Gerichte in anderen Ländern dem deutschen Urteil folgen werden; LELO hatte dazu keine Gegenargumente vorgebracht.

LELO hat das Recht, sofortige Beschwerde gegen die einstweilige Verfügung des Hildesheimer Gerichts einzulegen.

EIS sieht sich durch die jüngste Entscheidung des Landgerichts Hildesheim ermutigt, ehemaligen Vertriebspartnern unseres Konkurrenten LELO sowie anderen Unternehmen, die unsere Patentrechte in Zukunft respektieren, die Möglichkeit einer Zusammenarbeit beim Vertrieb unserer Satisfyer-Produkte anzubieten.“