Deutsches Gericht entscheidet in Patentstreit zugunsten von WOW Tech und Womanizer

Am 26. September erreichte die Redaktion folgende Pressemitteilung der WOW Tech Group, die hier unverändert im Originaltext wiedergegeben wird:

Das Landgericht München I hat in einer Patentverletzungsklage gegen die Venize Trading GmbH und zugunsten der WOW Tech Group (Novoluto GmbH) entschieden. Das Gericht entschied, dass der Klitorisstimulator Lumunu Traumtänzer von Venize Trading gegen ein bestehendes Gebrauchsmuster der WOW Tech Group verstößt. Dies betrifft Produkte, die auf der Womanizer Pleasure AirTM Technologie basieren.

Nach dem Urteil einigten sich die Parteien darauf, den Streitfall beizulegen und einen Vergleich zu schließen. Der Vergleich umfasst die sofortige Entfernung von rechtsverletzenden Produkten vom Markt, Strafen von bis zu 10.000 Euro pro Einheit für weitere Verkäufe und eine nicht öffentlich bekannt gegebene Vergleichszahlung. Venize Trading vernichtet alle verbleibenden Traumtänzer-Inventare und unterzieht sich einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Darüber hinaus vereinbarten die beiden Unternehmen eine Zusammenarbeit, indem Venize Trading nun als ein direkter Handelspartner von Womanizer fungiert.

„Innovation ist der Treibstoff unserer Branche“, sagt Johannes Plettenberg, Geschäftsführer von WOW Tech. „Keine Produkte veranschaulichen dies besser als die von Womanizer und We-Vibe. Unsere Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen bringen neue Produkte auf den Markt, von denen Einzelhändler und Distributoren weltweit profitieren. Die Zukunft unserer Branche hängt von diesen Investitionen und von vertrauenswürdigen Partnern ab, die Innovationen unterstützen und geistiges Eigentum respektieren.“

WOW Tech International wird sein geistiges Eigentum weiterhin schützen und rechtliche Schritte gegen all jene unternehmen, die Produkte herstellen, vertreiben, vermarkten und / oder verkaufen, die diese Rechte verletzen.